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LAG Schleswig-Holstein, 12.11.2015 - 5 TaBV 18/15 |
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LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12. November 2015 - 5 TaBV 18/15 (https://dejure.org/2015,43700)
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
- LAG Schleswig-Holstein
Beschwerde, unzulässig verworfen, Beschwer, Wegfall der Beschwer, Erledigung zwischen den Instanzen
- IWW
§§ 106 ff. BetrVG, § 92 BetrVG, Art. 4 Abs. 2 RL 2002/14/EG, § 92 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 92 Abs. 2 BetrVG, Art. 4 Abs. 2b RL 2002/14/EG, § 92 Abs. 1 BetrVG, Richtlinie 2002/14/EG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unzulässige Beschwerde bei Erledigung zwischen den Instanzen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ArbGG § 89 Abs. 3 S. 1
Unzulässige Beschwerde bei Erledigung zwischen den Instanzen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Betriebsverfassungsrechtliche Beschwerde - und die Beschwer
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Betriebsverfassungsrechtliche Beschwerde nach Eintritt des erledigenden Ereignisses unzulässig
Verfahrensgang
- ArbG Kiel, 20.02.2015 - 2 BV 47d/14
- LAG Schleswig-Holstein, 12.11.2015 - 5 TaBV 18/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2011 - 8 TaBVGa 5/10
Einstellung eines Beschlussverfahrens in der Rechtsmittelinstanz wegen Erledigung
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 12.11.2015 - 5 TaBV 18/15
Eine Einstellung des betriebsverfassungsrechtlichen Beschlussverfahrens auch für den Fall, dass die übrigen Beteiligten der Erledigung widersprechen (LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 04.05.2011 - 8 TaBVGa 5/10 - juris), kommt nur in Betracht, wenn das erledigende Ereignis erst während des zulässig eingelegten Beschwerdeverfahrens eintritt. - LAG Köln, 07.05.1992 - 6 (13) TaBV 7/92
Zulässigkeit; Beschwerde; Arbeitsgericht; Beschlußverfahren; Beschwer; Verweisung
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 12.11.2015 - 5 TaBV 18/15
Allein der Umstand, dass seinem erstinstanzlichen Antrag nicht entsprochen wurde, reicht hierfür nicht aus (vgl. LAG Köln, Beschl. v. vom 07.05.1992 - 6 (13) TaBV 7/92 -, LAGE § 87 ArbGG 1979 Nr. 2).