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   LAG Schleswig-Holstein, 12.11.2015 - 5 TaBV 18/15   

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https://dejure.org/2015,43700
LAG Schleswig-Holstein, 12.11.2015 - 5 TaBV 18/15 (https://dejure.org/2015,43700)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12.11.2015 - 5 TaBV 18/15 (https://dejure.org/2015,43700)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12. November 2015 - 5 TaBV 18/15 (https://dejure.org/2015,43700)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    §§ 106 ff. BetrVG, § 92 BetrVG, Art. 4 Abs. 2 RL 2002/14/EG, § 92 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 92 Abs. 2 BetrVG, Art. 4 Abs. 2b RL 2002/14/EG, § 92 Abs. 1 BetrVG, Richtlinie 2002/14/EG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässige Beschwerde bei Erledigung zwischen den Instanzen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 89 Abs. 3 S. 1
    Unzulässige Beschwerde bei Erledigung zwischen den Instanzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsverfassungsrechtliche Beschwerde - und die Beschwer

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Betriebsverfassungsrechtliche Beschwerde nach Eintritt des erledigenden Ereignisses unzulässig

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2011 - 8 TaBVGa 5/10

    Einstellung eines Beschlussverfahrens in der Rechtsmittelinstanz wegen Erledigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 12.11.2015 - 5 TaBV 18/15
    Eine Einstellung des betriebsverfassungsrechtlichen Beschlussverfahrens auch für den Fall, dass die übrigen Beteiligten der Erledigung widersprechen (LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 04.05.2011 - 8 TaBVGa 5/10 - juris), kommt nur in Betracht, wenn das erledigende Ereignis erst während des zulässig eingelegten Beschwerdeverfahrens eintritt.
  • LAG Köln, 07.05.1992 - 6 (13) TaBV 7/92

    Zulässigkeit; Beschwerde; Arbeitsgericht; Beschlußverfahren; Beschwer; Verweisung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 12.11.2015 - 5 TaBV 18/15
    Allein der Umstand, dass seinem erstinstanzlichen Antrag nicht entsprochen wurde, reicht hierfür nicht aus (vgl. LAG Köln, Beschl. v. vom 07.05.1992 - 6 (13) TaBV 7/92 -, LAGE § 87 ArbGG 1979 Nr. 2).
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